Re: Wer will was von wem woraus?


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Abgeschickt von Alex am 12 Februar, 2009 um 11:43:40

Antwort auf: Wer will was von wem woraus? von mitleser am 12 Februar, 2009 um 10:04:06:

Alleine die Schilderung des gesamten Sachverhalts wäre fast ein Roman, aber ich versuche es mal so kurz wie möglich: Hausbesitzerin B hat Probleme mit ihrem Abwasserkanal, der "unter" dem benachbarten Grundstück von A zum öffentlichen Kanalnetz läuft. Da sie keine Reinigungsöffnungen/Revisionsschacht an ihrem Abwasserkanal hat, wird für eine Kamerakontrolle des Kanals aufgebaggert und dabei (angeblich) festgestellt, dass ein Weidezaunpfahl den Abwasserkanal beschädigt hätte. Nun möchte Hausbesitzerin B die ihr entstandenen Schäden (Kamerawagen, Baggerkosten, Reparaturkosten, Ausfallkosten usw.) ersetzt haben und fordert diese von Grundstücksbesitzer A. Der wiederum leitet die Forderung an die Tierhalterin C weiter, der er das Grundstück zur Nutzung als Weide überlassen hat und die mit Wissen/Duldung aller Beteiligten die Weidepfähle eingeschlagen hat. Da C aus verschiedenen Gründen(Unstimmigkeiten in der Tiefe von Kanal und Weidepfahl, Schadensbild usw.) Zweifel an ihrer Verantwortlichkeit hat, übergibt sie die Angelegenheit ihrer Privathaftpflichtversicherung mit Bitte um Prüfung der Rechtmäßigkeit des Anspruches und ggf. Begleichung der Ansprüche. Die Versicherung fühlt sich aber nicht zuständig, da es sich bei der Weide um eine "geliehene" Sache handelt und versagt schon die Prüfung einer eventuellen Haftung von C. Deshalb wäre C sehr geholfen, wenn der Versicherung erklärt werden könnte, dass der beschädigte Kanal der Eigentümerin B eben nicht zu dem überlassenen Grundstück von A gehört, sondern eine eigene "Sache" darstellt - dann würde es (hoffentlich)ein Fall für die Privathaftpflicht und C würden einige Steine vom Herzen fallen...
Danke für´s Interesse - Alex

: Die Juristen fragen in solchen Fällen:
: Wer will was von wem woraus?

: Fragen nach dem Motto "Wie ist die Rechtslage" können oft nur mit einem Ronman - oder mit einem Wort (schwierig) beantwortet werden - dafür nimmt sich hier keiner Zeit.

: Ich habe das noch nicht verstanden. Also:

: Wer will was von wem woraus?

: : Da es sich leider nicht um eine Hausarbeit o.ä. handelt und ich bisher niemanden gefunden habe, der mir dazu eine Antwort geben konnte, habe ich mich an das Forum gewandt (ist übrigens auch sonst wirklich interessant, was Menschen/Ämter so für Ideen haben...)
: : Danke für die Antwort; hatte schon gedacht, es meldet sich niemand dazu... Vielleicht gibt es dazu irgendwo einen vergleichbaren Fall/Urteil/Text? Wäre wirklich sehr hilfreich - Alex
: : : Die Baulast ist öffentlich-rechtlich und hat mit dem zivilrechtlichen Eigentum nichts zu tun.
: : : Üblicherweise werden aber parallel noch Grunddienstbarkeiten (= Zivilrecht) bestellt bzw. könnten bestellt werden.
: : : Sachenrechtlich könnte der Kanal durchaus wesentlicher Bestandteil des B-Grundstücks sein (BGB bei §§ 90...)

: : : : Vielleicht hat jemand hier im Forum eine Idee zu folgendem Szenario: Auf einem unbebauten Grundstück im Eigentum von A ist als Baulast der Abwasserkanal des bebauten Nachbargrundstücks im Eigentum von B eingetragen. Bildet der Abwasserkanal dadurch mit dem Grundstück von A eine Einheit oder handelt es sich bei Grundstück und Kanal um zwei unabhängige "Rechtsgüter" (es gibt ja auch zwei Besitzer)? Hintergrund: Wenn A sein Grundstück einer Tierhalterin C zur Nutzung als Weide überläßt und beim Einschlagen der Weidepfähle der Kanal beschädigt würde - schädigt C dann das Grundstück mit Kanal in der Gesamtheit oder das Eigentum der an der Weideüberlassung unbeteiligten Kanalnutzerin B?
: : : : Über Ideen/Tipps/Antworten zu diesem vertrackten Thema würde ich mich sehr freuen - vielen Dank schon ´mal - Alex




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