Re: Über 2Meter Aufschüttung beim Nachbarn im Kenntnisgabeverfahren


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 14 Februar, 2009 um 01:22:29

Antwort auf: Über 2Meter Aufschüttung beim Nachbarn im Kenntnisgabeverfahren von Wolfgang H. am 09 Februar, 2009 um 16:09:08:

: GUten Tag,

: wer kann mir nähere Info´s geben, bezüglich einer Aufschüttung an der Nachbarschaftsgrenze, die über 2 Meter hoch ist. Gibt es eine Rechtsgrundlage...Wo?
: Wer muß über diese Maßnahme informiert werden. Der Nachbar des betreffenden Grundstücks wusste von der Aufschütttung nichts. Kann ggf. Rückbau oder finanzielle Entschädigung verlangt werden?

: Danke für die Hilfe

: Wolfgang H. aus Baden-Württemberg

Werter Forumsteilnehmer,

wenn alle baurechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden braucht niemand informiert zu werden.

Befragen Sie einen Anwalt, der kann Ihnen weiter helfen.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden




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