Re: Grundbucheintrag Holzung


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Abgeschickt von vnvnative am 16 Februar, 2009 um 14:47:13:

Antwort auf: Grundbucheintrag Holzung von Andre Hilgenfeldt am 15 Februar, 2009 um 12:11:12:

Sie sollten *alles*, was für Ihr Grundstück aktuell eingetragen ist, exakt verstanden haben - und dann auch so für sich wollen. Sowohl im Grundbuch als auch (z.B. in NRW) in dem davon verschiedenen Baulastverzeichnis.

: Mir wurde empholen bei kauf eines Grundstückes auf den Eintrag Holzung im Grundbuch zu achten. Wie sieht so ein Eintrag eingendlich aus und was ist darunter zu verstehen. Auf welche besondere Einträgen od. Auflagen sollte ein Käufer noch achten.
: Herzlichen Danke für Ihre Unterstützung





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