Re: Strassenbau ohne Anfrage


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Abgeschickt von Bauassessor am 17 Februar, 2009 um 10:03:00:

Antwort auf: Strassenbau ohne Anfrage von annabell am 16 Februar, 2009 um 21:35:11:

Hallo,

eine Umgehungsstraße wird i.d.R. durch ein Planfeststellungsverfahren oder - in seltenen Fällen - durch ein Bebauungsplanverfahren mit anschließendem Umlegungsverfahren "geplant". Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens bzw. des Umlegungsverfahrend hätten Sie als Eigentümer der Fläche beteiligt und entschädigt werden müssen. Unter Umständen ist so ein Verfahren aber bereits vor einigen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten durchgeführt worden.

: Wir haben 3 Flurstücke (Feld), für zwei Flurstücke wollte die Stadt einen Teil des Grundes übernehmen, da eine Umgehungsstrasse gebaut wurde. Rückhaltebecken waren nötig. NUN: Flurstück 3, das größte, wurde von der Stadt mit ner Schnellstrasse gepflastert, ohne dass wir darüber vorher informiert geschweige denn befragt wurden. So, wie ist denn nun die Rechtslage? Das ist echt abgedreht, die Stadt pflastert uns einfach das Feld zu!





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