Bauantrag vereinfachtes Verfahren...


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Abgeschickt von Chrilu am 19 Februar, 2009 um 22:36:23

Hallo...

Zum Problem !

Wir wollen einen alten Bauernhof in einem Ortskern einer Gemeinde im Kreis Mayen Koblenz (RLP) kaufen.

Vorgefunden wird das Haupthaus mit einem Anbau, beides wurde vor 100 bzw. 50 Jahren entlang der Grenze errichtet.
Leider ist der Anbau total hinüber und muss von uns abgerissen werden und soll dann in gleicher Form neuerstellt werden.
Auf der Rückseite des Anbaus steht ein Viehstall der Nachbarn.

Nach Abgabe einer Bauvoranfrage erhielten wir die Auskunft: "KV prüft NUR das Planungsrecht und NICHT die nachbarschaftlichen Belange"..Weiter hieß es "es muss sich in den Dorfkern einfügen und das entscheidet die Gemeinde"

Der Ortsbürgermeister hat uns bereits seine Einwilligung gegeben zum Neubauvorhaben.

Wie ist das jetzt rechtlich ? Irgendwie totales Niemalsland ?
Einverständniserklärung der Nachbarin wird kein Problem werden (denken wir jetzt !)..

Kann uns jemand helfen ?

Liebe Grüße aus der Eifel
Christian





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