Re: Altbautviertel und fragwürdige Luxusanierungen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Februar, 2009 um 17:31:58

Antwort auf: Re: Altbautviertel und fragwürdige Luxusanierungen von Bolanger am 20 Februar, 2009 um 13:23:07:

... nur der Ordnung halber: der Nachbar GENEHMIGT gar nichts!


: Hallo,

: ich wüsste jetzt nicht, wo sich der Investor falsch verhält. Er baut die Häuser nur zu dem um, was es in der Nachbarschaft auch schon gibt. Dabei hält er sich doch an die Höhen und Bautiefen. Warum sollte er nicht auch das dürfen, was die Nachbarn dürfen?

: Was würden Sie sagen, wenn Ihr Haus abbrennt und die Stadt Ihnen einen Wiederaufbau verbietet, obwohl es in der Nachbarschaft doch auch Häuser gib, die so groß und hoch sind wie Ihres? Das wäre eine durchaus vergleichbare Situation.

: Nun gehe ich davon aus, dass Sie sich durch die Anbauten und Balkone belästigt fühlen. Prüfen Sie doch einfach, ob die üblichen Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen eingehalten werden. Vielleicht kann man damit ja argumentieren, dass die Anbauten zu groß für die Grundstücke sind. Ihre Chancen sehe ich aber als eher gering, da gerade Investoren solche Sachen von einem Fachkundigen prüfen lassen und auch nicht mal eben einen Stein drauf setzen, wie es bei Privatbauherren schonmal eher der Fall ist.

: Bolanger

:
: : Ich habe eine Frage zum "Üblichkeitsrecht":
: : Ein Wohngebiet in Hessen ohne Bebauungsplan mit vornehmlich Altbauten ( ca. 1900), dazwischen einige entsprechend nicht so hochwertige Nachkriegsbauten. Es erfolgt zunehmende ("Luxus")sanierung des Viertels. Nun soll ein solcher Nachkriegsbau 1. um ein Stockwerk aufgestockt werden (auf Höhe der beiden NachbarALTbauten), 2. Balkons direkt an die Hausmauer des einen Nachbarschafts-Altbaus (die Mauer wäre einzige Trennlinie zu den schon seit Erbauung im Altbau integrierten Balkons) sowie 3. ein Anbau von 7-8 m in den zum Nachkriegsbau gehörenden Hinterhof gesetzt werden. Solchermaßen L-förmig sind beide Nachbarhäuser (jedoch nur ca. 4 m) gestaltet, jedoch schon seit Erbauung.
: : M.E. kann es nicht sein, dass dies alles nach dem Gesetz der Üblichkeit nicht durch den Nachbar genehmigungspflichtig ist. Da kann sich ja jeder das schönste und höchste Haus in seiner Strasse suchen und sein eigenes genauso hoch und toll bauen. Wo kommt man denn da hin? Sehr fragwürdig finde ich vor allem die Balkonanbauten, da es selbstverständlich zu Lärmbelästigung der schon bestehenden Balkons kommt und man potentielle Nachbarschaftskrisenherde doch nicht wissentlich provozieren will, soweit ich weiß achtet man jedenfalls bei Neubauten darauf.
: : Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass es sich bei dem Bauherrn der geplanten Umbauten um einen sogenannten Investor handelt, dem das im Zweifel völlig egal ist, weil er die Wohnungen einzeln als Eigentumswohnungen verkaufen wird, nachdem er alle Vormieter rausdiskutiert hat. Vorsichtiges Rumhören in der hiesigen Maklerszene hat ergeben:" Der? Der kriegt doch alles genehmigt."
: : Gibt es einen oder mehrere Vorschläge zum Vorgehen? Dies ist sicherlich kein Einzelfall, so etwas passiert in Frankfurt sicher recht häufig.

: : Mit Dank für eine oder mehrer Antworten, gerne auch für weitere Korrespondenz

: : A. reichel




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