Re: welche Unterlagen werden für Bauantrag benötigt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Februar, 2009 um 09:56:21

Antwort auf: Re: welche Unterlagen werden für Bauantrag benötigt? von Jens Kruchart am 23 Februar, 2009 um 09:42:58:

: Hallo,

: :-))) in meiner Auflistung habe ich vergessen, dass der Vermesser vorab rauskommen soll, um die Grundstücksgrenzen zu bestätigen bzw. exakt zu markieren, dann soll der die Grube abstecken und das Schnurgerüst abnehmen und später das ganze Haus nochmal vermessen.
: Inzwischen habe ich auch das Gefühl, dass der Architekt damit möglichst viel Verantwortung abwälzen will.
: Jetzt nochmal zum Vermesser. Wir haben ein stink normales Grundstück, ohne Baulasten. Wir wollen das Haus auch nicht bis auf den letzten cm an die Grenze ranrücken, sondern überall mindestens 5 m von der Grenze bleiben. Selbst wenn man bei geplanten 5 m Grenzabstand um einige cm abweicht, dann würde das an der Zulässigkeit und Einhaltung der Mindestgrenzabstände nichts ändern. Man hätte dann nur später das Haus ein paar cm anders stehen als im Lageplan angegeben.
: Dann könnte also der Architekt sich einen DXF-Plan oder so vom Katasteramt holen und zumindest für die Baugenehmigung die Abstandsflächen selbst eintragen.
: Meine Überlegung zur kostengünstigen Baugenehmigung:
: - die Pläne des Hauses habe ich schon fertig, ebenso die Baubeschreibung, Flächenberechnung, Umbauter Raum und Kostenschätzung. Der Architekt müsste nun eigentlich nur noch den Lageplan mit den Abstandsflächen erstellen, ggf. den Entwässerungsplan, dann meine Pläne unterschreiben und das ganze einreichen. Das wäre dann die Leistungsphase 4, allerdings stark abgespeckt, weil ich die Pläne vom Haus schon längst fertig habe.
: - dann suche ich mir einen normalen Statiker für Statik und Wärmeschutz und reiche die Unterlagen nach
: - dann lasse ich einen Vermesser rauskommen, damit ich ein für alle male weiss, wo tatsächlich die Grundstücksgrenze verläuft
: - Grube abstecken etc. kann der BU selbst, da es nicht auf ein paar cm ankommt
: - Ich besorge mir einen Bauleiter, der alles überwacht

: Damit sollte ich möglichst wenig Geld für Genehmigungen etc ausgegeben haben, aber dennoch genug für eine ordentliche Planung durch den Statiker und Überwachung durch den Bauleiter.
:
: Jens
:

Hallo Jens,

da Sie ja bereits sämtliche Architektenleistungen erbracht haben, stellt sich dem Architekten doch die Frage, was er jüberhaupt noch bei dem Vorhaben soll.

Ich denke, sie unterschätzen die bauordnungs- und haftungsrechtliche Dimension der Architektenleistung.

Wenn das Gebäude ein paar Zentimeter falsch auf dem Grundstück steht wäre z. B. ihre komplette Baugenehmigung hinfällig und muss über einen Nachtrag oder eine neue Genehmigung auch neu beantragt werden. Das Einmessen des Gebäudes nach Errichtung wird die Behörde ohnehin in der Baugenehmigung fordern usw. usw.

... vielleicht doch nicht alles so klar?

Im übrigen ist die Leistungsphas 4 "nur" die fachgerechte Zusammenstellung der in den Leistungsphasen 1-3 entwickelten planerischen Lösung zu einem formvollendeten Bauantrag. Eine losgelöste Betrachtung der Leistungsphasen führt hier ebenfalls in die Irre und vor allem hätte der Planer immer noch die Verantwortung für die Richtigkeit der Planung vorzunehmen.

Ich persönlich würde zu einer solchen Vorgehensweise keine Unterschrift leisten und empfehle auch allen Kollegen sich von solchen Konstellationen großen Abstand zu halten, da die Rechtsprechung bereits mehrfach die volle Haftung des Architekten bestätigt hat, auch wenn weder Auftrag noch Honorar für die Vorleistungen bestand und geleistet wurde.

Viele Grüße



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