Re: Isolöirung mit Styropor 10cm und Fenster an der Grenze


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Abgeschickt von Bolanger am 24 Februar, 2009 um 11:58:50:

Antwort auf: Isolöirung mit Styropor 10cm und Fenster an der Grenze von kleinknecht am 23 Februar, 2009 um 17:36:46:

Hallo,

wenn die Dämmung über die Grundstücksgrenze hinausragt, benötigt der Nachbar selbstverständlich Ihre Erlaubnis.
Normalerweise stört Sie die Dämmung auch nicht wirklich, denn was sind schon 10 cm mehr Garten oder weniger. Ich an Ihrer Stelle würde dem Nachbarn die Zustimmung geben. Zum einen erhalten Sie sich damit eine gute Nachbarschaft bzw. vermeiden einen Nachbarschaftsstreit, zum anderen sollte es in Ihrem Sinne sein, wenn das Nachbarhaus saniert/modernisiert wird und die Gegend nicht total verkommt. Wohl gemerkt setze ich voraus, dass sie das Stückchen Garten nicht brauchen.
Um sicher zu sein, dass Sie ansonsten keine Einschränkungen haben, würde ich das ganze offiziell schriftlich machen mit einem Vermerk, dass der Nachbar jederzeit auf seine Kosten die Dämmung entfernen muss, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Also... wenn Sie dort z.B. selbst ein Haus bauen wollen oder eine Garage, dann muss das Zeugs runter, damit Sie keinen Platz verlieren. Solanger Sie nichts weiter vorhaben, stören Sie die 10 cm ja vermutlich nicht

Das Fenster hat übrigens nichts mit der Dämmung zu tun. Wenn das schon 50 Jahre da ist, dann wird es ein Gewohnheitsrecht geben und Sie können vom Nachbarn nicht einfach verlangen, das Fenster zu entfernen. Es sei denn, Sie wollen das Fenster mit einem Haus zubauen, dann hat der Nachbar pech gehabt.
Warum verhandeln Sie nicht mit dem Nachbarn aus, dass er eine Sichtschitzscheibe in das Fenster einbaut, damit Ihnen keiner mehr in den garten schauen kann und im Umkerhzug darf er seine Dämmung anbringen?

Bolanger


: Hallo:Kann mir jemand einen Tip geben was man da machen kann
: Mein Nachbar will sein Haus mit Styropor Isoliern
: direkt an der Grenze kommt sogar damit darüber
: Und in der Selben Wand ist ein Fenster auf mein Haus
: direkt an der Grenze
: Das Haus Steht schon seit 1950 ungefähr
: in meinen unterlagen ist nichts eingetragen
: von einem Fenster
: Ist das Zulläßig ?
: MfG:Ralf





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