Verzug und Mängelbehebung


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Abgeschickt von Christian Muschter am 26 Februar, 2009 um 14:26:11

Angenommen es bestünde folgender Sachverhalt:

nach dem Kauf eines Altbaus (DHH) würde vollständig mit einem Architekten umgebaut.
Der Architekt verfährt nach einer Methodik, die "besagt", dass sämtl. Handwerkerleistungen direkt dem BAuherren in Rechnung gestellt werden, die Materialien großteils über ein Bauherrenkonto selbst beschafft werden und dann anhand einer Pauschalberechnung (anhand von Quadratmetern im Umlageverfahren wieder bei den Handerkern in Abzug gebracht werden)... Der Architekt hätte entsprechende Handwerkerleistungen /Gewerke aus seinem Umfeld (zwecks Synergie- und Skaleneffekten) in das Bauvorhaben eingebracht. Soweit das Prinzip.

In der Praxis könnte das dann so ausgesehen haben, 2 malige Verschiebung des Einzugstermins, weil der Umbau nicht fertig gestellt wurde. Möglicher Einzugstermin im Februar 09 (anstatt im Dez bzw. Jan) - aber kein Badezimmer, der Keller nicht fertig gestellt wurde (u.a. Aussenfenster nicht vollständig eingebaut /verdämmt wurden, die Heizung nicht einwandfrei funktioniert, etc...). Weitere Baumängel (geringfügiger Art, wie z.B. schlechte Fliesenarbeiten, Eichen-Dielenboden hebt sich an diversen Stellen, Treppenstufen sind nicht verfugt, Aussenputz nicht einwandfrei aufgebracht & Farbe blüht aus,...).

Die fiktive Frage wäre nun: wie ginge man in einer solchen Situation mit dem Architekten um, der offensichtlich keinen "Durchgriff" auf die Handwerker mehr hat und dementsprechende Nachbesserungen schon seit Wochen auf sich warten lassen?
Der Architekt selbst scheint auch an "Motivation verloren zu haben"...
Könnte man einen Bausachverständigen einbinden und lässt durch diesen eine Mängelliste erstellen?
Sollte man dem Architekten Fristen setzen?
Brächte man solche Mängel beim Architektenhonorar in Abzug? Und wenn, dann wie?
Ginge man besser vor Gericht?

In freudiger Erwartung interssanter Lösungsansätze und mit besten Grüßen
C. Muschter




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