Betrugsfall bei Abechnung


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Abgeschickt von Christian Muscher am 26 Februar, 2009 um 14:29:44

Hätte ein Handwerker nachweislich und auch zugegebener Massen in seinen Abrechnungen, die aber von unserem Architekten frei gezeichnet wurden, betrogen. Wie ginge man damit um?

Wäre eine gemeinsam mit dem Architekten abgestimmte und eingräumte Chance „abzuarbeiten“ sinnvoll?

Was aber wäre im Fall von Mangelleistungen und einer weiteren überzogenen Rechnungsstellung die Konsequenz?

Gruß
C. Muschter




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