Re: Dachsanierung Baugenehmigunspflichtig?


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Abgeschickt von K.D. am 27 Februar, 2009 um 08:57:22

Antwort auf: Re: Dachsanierung Baugenehmigunspflichtig? von Zoe am 24 Februar, 2009 um 09:08:21:

: Guten morgen,

: ganz herzlichen Dank!!! das hätte ich so nie gefunden

: bleibt bitte noch die Beantwortung der Fragen zur Genehmigung des Nachbarn:
: reicht die Genehmigung des Bauamts, benötigt es einer Genehmigung des Nachbarn, oder fordert das Bauamt die entsprechenden Genehmigungen vom Nachbarn eh ein?

: Wenn es die Genehmigung vom Nachbarn braucht, reicht mündlich oder muss diese schriftlich eingeholt werden? Muss eine Frist eingehalten werden?

: Nochmals besten Dank für Antwort und
: Grüße aus Hessen

: Zoe

Antwort: Ein Grenzüberbau geht in der Regel gar nicht. Ausnahme: Übernahme einer Vereinigungsbaulast durch den Nachbarn - muss der Nachbar aber nicht.

Die Bauaufsichtsbehörde wird die Baulasteintagung fordern und Sie müssen sich kümmern.

Dies geht nur schriftlich durch Unterschriftsleistung vor der Bauaufsichtbehörde oder deren Anerkennung.

Wobei sich die Bauaufsichtsbehörde nicht mit dem Willen oder Unwillen des Nachbarn rumschlägt. Sie müßten sich schon kümmern, das der in der Bauaufsichtbsehörde erscheint und auch unterschreibt.
Diese Fragen und die Verfahrensweise hierzu erklärt Ihr Entwurfsverfasser.



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