Einfriedung


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Abgeschickt von Robert Wecker am 08 Oktober, 2004 um 14:44:20

Liebe Leidensgenossen,
unsere Nachbarin hat vor etwa 6 Jahren den Zaun zwischen ihrem und unserem Grundstück ohne unser Wissen erneuert.
Erst vor 3 Tagen ließen wir die Abstände vermessen, da ein städtischer Vermessungsingenieur auf unserer Straße zu tun hatte. Er stellte eindeutig fest, dass der Zaun ca. 12 cm zu unseren Ungunsten versetzt worden war, und zwar auf einer Länge von ca. 31 m.

Sind wir verpflichtet, diesen offensichtlichen Rechtsbruch sofort der Nachbarin mitzuteilen oder können wir warten, bis in einigen Jahren das dort noch freie Grundstück neu bebaut wird, und dann die Korrektur auf Kosten der Nachbarin verlangen? – Zur Zeit wollen wir mit der äußerst schwierigen Nachbarin keinen Ärger.

Wir bitten Sie um Eure Stellungnahme.
Robert


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