Re: Flüßiggastank Grenzabstand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Maerz, 2009 um 09:33:17

Antwort auf: Re: Flüßiggastank Grenzabstand von vnvnative am 11 Maerz, 2009 um 11:57:54:

: Evtl. in den Abstandflächenvorschriften Ihres Bundeslandes nachsehen (NRW: § 6 Abs. 10 BauO, aber erst ab gewissen Höhen relevant)
: Sonst fällt mir nichts ein...
: BetriebssicherheitsVO (Druckbehälter) etc. enthält nach meiner Erinnerung keine Grenzabstände.

: : : Hallo
: : : Mein Nachbar hat sich einen Flüßiggastank zugelegt.Er hat ihn auf sein Kellerdach gestellt der an meine Garage grenzt (also mauer an mauer).Muß er keine Genehmigung von mir haben ? Wievie Abstand muß er einhalten ? Welche Tips gibt es noch ? Danke im Voraus.
: : : Gruß Birgit

: :
: : Nachtrag: Die Garage schließt direkt an mein Mietshaus an.
: : Grüße Birgit


Die Installation von Flüssiggas-Anlagen unterliegt den TRGI (Technischen Richtlinien für Gas-Installationen) und den TRF (Technischen Richtlinien Flüssiggas) und ich meine dort wären auch Mindestabstände für die Tanks angegeben.

Leider lies sich beides nicht auf die Schnelle im www recherchieren um nachzulesen.

Darüberhinaus kommt, wie vnvnative bereits geschrieben hat, die Betrachtung als bauliche Anlage mit gebäudegleicher Wirkung in Betracht, die bauordnungsrechtlich relevant wäre. Hierzu kann die Rückfrage beim zuständigen Bauaufsichtsamt Klärung bringen.



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