Re: Terassenüberdachung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 13 Maerz, 2009 um 11:25:49

Antwort auf: Terassenüberdachung von Mirco am 12 Maerz, 2009 um 16:05:51:

: Moin

: Ich plane, dieses Jahr eine Terassenüberdachung zu errichten. Die Überdachung soll folgende Abmessungen bekommen. Länge: 5,00m; Tiefe: 3,5m; Neigung: 18°.

: Die Überdachung soll als Anbau ausgeführt werden und ist von den verbleibenden 3 Seiten frei zugänglich.

: Ist für diese Art von Bauvorhaben eine Baugenehmigung (Niedersachsen) notwendig?

: Danke

: MFG

Antwort:
Ich hab mal bei den verfahrensfreien Vorhaben nachgelesen. Ich konnte die nicht finden. Das heißt, sie müßte genehmigungspflichtig sein.

In Sachsen-Anhalt ist sowas z.B. bis 3 m Tiefe und 30 qm Fläche frei.

Am besten bei der Bauaufsichtbehörde anrufen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]