Re: Überschreitung der GRZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Maerz, 2009 um 19:36:18

Antwort auf: Re: Überschreitung der GRZ von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 Maerz, 2009 um 22:54:55:

: hallo claudia,
: die "zulässige" überschreitung der grz ist abhängig von der geltenden BauNVO (baunutzungsverordnung), 1962 oder 1968 oder 1977 oder 1990 in abhängigkeit von Ihrem bauvorhaben....umbau, anbau oder neubau? b-plan (bebauungsplan) von wann? geben sie mir einige informationen......sie bekommen die antwort!
: mfg
: bodo hermann

Meines Erachtens gibt es keine "zulässige Überschreitung" der GRZ. Die Art der Ermittlung der GRZ und die Teile der Bebauung und Versiegelungen, die heranzuziehen sind ist abhängig von der geltenden BauNVO.

Wenn es eine Überschreitung gibt, kann eine Befreiung von der Festsetzung in Betracht kommen und diese ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. In den meisten Fällen werden geringfügige Überschreitungen, die sich nicht auf die "Grundzüge der Planung" auswirken toleriert und entsprechend (gegen Gebühr) befreit.




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