Re: Trittschallübertragung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Maerz, 2009 um 00:54:53:

Antwort auf: Trittschallübertragung von Manfred Tietze am 13 Maerz, 2009 um 16:21:36:

hallo manfred,
es gibt leider sehr viele ähnliche fälle....wir müssen hier unterscheiden zwischen tritt,- und luftschall....nach ihrer schilderung mehr der trittschall. abhängig von der einbindung der decken in die flankierenden bauteile /wände) sollte der körperschall über einen "schwimmenden" estrich (fussboden) weitgehendst gemindert werden. ist die gebäudetrennfuge richtig und ausreichend dimensioniert.....ist alles in ordnung. erstmal. jetzt sieht die DIN 4109 für den schallschutz im hochbau einen "baurechtlichen db-höchstwert" vor. damit ist das baurecht eingehalten. beiblatt 1+2 zur DIN sehen jedoch erhöhte anforderungwn vor, die zivilrechtliche folgen haben können.
die gängige praxis, eine 2-cm-fuge auszubilden mit "zwischengestellter" dämmung ist "schallschutz-technischer" unfug in praxis und ausführung. ich plane mindestens mit 4 cm fuge, ohne jeglichen dämmstoff. theoretisch 2 cm... in der praxis sind es im regelfall 0,5 cm bis 2,5 cm. dämmstoff dazwischen (möglichst noch harte eps...."styropor") schon ist die falle eingebaut...ein "Putz oder Beton-brocken" (ihre worte) fällt dazwischen...schon haben sie den "trommelfell-effekt", sie hören nachbar's katze beim mausern. veranlassen sie eine schall-messung , ist die kostenübernahme nicht von einem db-wert abhängig........die feststellung einer "schallüberschreitung", siehe oben, hat juristische konsequenzen...ob baurechtlich oder zivilrechtlich, und...nachbarliche konsequenzen!
"wummert" jetzt ihr kopf? nehmen sie ohropax.
mfg.
bodo hermann




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