Re: Gewerbe und Wohnen im Wald


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Abgeschickt von Bauassessor am 18 Maerz, 2009 um 10:12:14:

Antwort auf: Gewerbe und Wohnen im Wald von bernhardt am 17 Maerz, 2009 um 18:21:28:

Hallo,

zunächst einmal schwierig, da Wohnen im Außenbereich keine privilegiert Nutzung gem. § 35 BauGB ist. Hier mal eine persönliche Einschätzung ohne Rechtsanspruche:

Sofern der Ausbau des Dachgeschosses nur "innerhalb des Gebäudes" stattfindet (also keine neuen Dachgauben, keine Veränderung der Dachneigung etc.), sofern die Wohnnutzung nur für den Betriebsleiter vorgesehen ist (durch Grunddienstbarkeit o.ä.) und die Nutzung der gewerblichen Nutzun eindeutig untergeordnet ist, sehe ich jedoch Chancen. Dafür müßte dann aber auch klar sein, ob die Waldgaststätte annähernd täglich geöffnet hat - handelt es sich nur um ein Wochenend-Lokal, so sehe ich die gewerbliche Nutzung nicht mehr als prägend gegenüber der Wohnnutzung an.

Dafür müssten Sie bzw. der Eigentümer der Waldgaststätte zunächst mit dem zuständigen Bauordnungsamt sprechen. Sofern da dann grünes Licht signalisiert wird, kann der Eigentümer den Bauantrag stellen und m.W. parallel den Pachtvertrag ändern, um das Wohnrecht mit aufzunehmen.

: alle fiktiven fakten:
: - außenbereich, freistaat thüringen
: - waldhaus , vor über 200 jahren erbaut diente es waldarbeitern und förstern als dienstsitz; später von verschiedenen gastwirten als ausflugsgaststätte betrieben,
: - leerstand über mehrere jahre
: - ab 2002 wieder als waldgaststätte – ohne wohnrecht- in betrieb

: - die idee: das dachgeschoß als wohnung ausbauen und betreiber im haus wohnen lassen
: - welche formalitäten sind notwendig?
: - bisheriger pachtvertrag sieht nur gewerbenutzung vor?
: - wie sieht es in diesen falle aus mit dem wohnrecht?

: gruß bernhardt





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