Re: Energieausweis bei Immobilienverkauf ... heieiei ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Maerz, 2009 um 11:25:36

Antwort auf: Re: Energieausweis bei Immobilienverkauf ... heieiei ... von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Maerz, 2009 um 23:46:33:

: hallo dirk,
: bitte verunsichern sie die menschen nicht...
: der gesetzgeber hat einen anderes ziel verfolgt, gewollt, aber nicht gekonnt.
: enev + eeg haben etliche widerspüche, unstimmigkeiten im zusammenhang und fehler in der anwendung. gottseidank.....sonst müssten täglich tausende ordnungswidrigkeiten geahndet werden....na ja....so könnte auch geld in die kasse.....bloss wer will das kontrollieren?.....geschweige denn erklären und interpretieren? der gesetzgeber kennt ja noch nicht mal seine eigenen anforderungen und deren umsetzung? winddichtheit für eine haustür aus einem baumarkt (mit selbsteinbau mit kollegen) ist natürlich immer gewährleistet...
: also lassen wir die kirche im dorf.
: der potenzielle käufer (oder mieter...) kann verlangen, soll verlangen...muss verlangen.
: ich bin jetzt schon ganz verwirrt....
: spätestens.....unverzüglich....

: mit fahrlässigen grüssen
: bodo hermann

Meines Erachtens eine Frage von Horizont von Frage und Antwort ...

Ist der Verkäufer verpflichtet? ... ja! Sogar eindeutig auf Grundlage der zitierten Paragraphen der EnEV

Ist es verfolgbar? Gibt es Aussicht auf Erfolg bei einer Anforderung und Weigerung des Verkäufers? ... derzeit ungewiss und auch in Zukungt tendenziell eher nein, da bin ich ganz Ihrer Meinung.



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