Re: Wochenendhaus


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Abgeschickt von K.D. am 13 Oktober, 2004 um 13:48:41

Antwort auf: Wochenendhaus von Sondermann am 30 September, 2004 um 15:37:52:

: Verjärhung bei Schwartzbauten im Außenbereich?

Verjährung ist im Normalfall nicht.
Für die neuen Bundesländer gibt es da etwas andere Regelungen auf Grund des damaligen Gesetzes über Bevölkerungsbauwerke.


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