Abgeschickt von K.D. am 13 Oktober, 2004 um 13:48:41
Antwort auf: Wochenendhaus von Sondermann am 30 September, 2004 um 15:37:52:
: Verjärhung bei Schwartzbauten im Außenbereich?
Verjährung ist im Normalfall nicht.
Für die neuen Bundesländer gibt es da etwas andere Regelungen auf Grund des damaligen Gesetzes über Bevölkerungsbauwerke.