Re: Brandschutzwand


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Abgeschickt von K.D. am 19 Maerz, 2009 um 14:29:39:

Antwort auf: Brandschutzwand von Matthias BW am 14 Maerz, 2009 um 18:10:36:

: Hallo,
: mein Nachbar hat auf der Grenze einen Neubau aus Holzständerwänden mit Hartfaserplatten ( Gutexplatten ) von Sozialräunen errichtet. Mein Flüssiggastank steht 3m von der Grenze entfernt. Nun meine Frage: muss die Aussenwand eine Brandwamd sein und welche Bauart bzw. ist eine Holzständerwand als F90 ( A oder B? ) ausreichend? In der LBO BW ist es nicht klar definiert.
: Gruss Matthias


Antwort: Naja in der BauO steht soweit drin, das Wände als Brandwand auszuführen sind, wenn ein geringer Grenzabstand besteht. Bei Ihnen ist wohl gar keiner... ergo Brandwand - Brandwände sind z.B. in der DIN 4102 klassifiziert.

Ich würde bei der Bauaufsichtbehörde nachfragen, ob das alles so seine Richtigkeit hat. Bieten Sie bei dem Telefonat an, auch ein Bild zu mailen. Dann kann sich der technische Sachbarbeiter vielleicht dazu schon äußern.
Vielleicht baut der Nachbar abweichend von seiner Genehmigung???





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