Verstoß gegen MaBV durch Bauträger


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Abgeschickt von Wissensdurstiger am 19 Maerz, 2009 um 21:29:29

Hallo zusammen,

ich war der Meinung, dass ein Verstoß gegen die Makler- und Bauträgerverordnung, sprich die Annahme von Geldern entgegen der Voraussetzungen der MaBV zur Nichtigkeit des Ratenzahlungsplanes der MaBV führt und somit die Zahlung erst nach Abnahme des Bauwerkes fällig wird § 641 BGB.

In einem aktuellen Urteil am OLG München wurde das aber völligst übersehen. Wie kann das sein?

Habt Ihr Meinungen dazu?



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