Re: Bebauungsplan ohne Regelung der Dachform


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Maerz, 2009 um 18:37:51

Antwort auf: Re: Bebauungsplan ohne Regelung der Dachform von Bauassessor am 19 Maerz, 2009 um 15:00:16:

:
: Hallo,

: Zitat: " § 34 Abs. 1 BauGB, letzter Halbsatz: das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Hier können durchaus auch gestalterische Merkmale -wie z. B. die Dachform- von Bedeutung sein. Vgl. Söfger in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB, § 34 Rdnr. 68.
: "

: meines Wissens kann das nur dann herangezogen werden, wenn für die umgebende Bebauung eindeutige, prägende gestalterischer Merkmale zu erkennen sind - zum Beispiel in alten Zechenkolonien ö.ä.
: Wenn Sie in Ihrer Umgebung also nur 45 Grad Satteldächer mit der selben First- und Traufhöhe finden, dann kann das gelten. Haben Sie zwischendrin schon mal weniger Dachneigung oder ein Walmdach oder, oder, oder, dann greift die Regelung nicht mehr.


Meines Wissens auch, komme zur Zeit nicht dazu entsprechend zu recherchieren.

Und ich glaube in Bayern sieht man das gerne anders ...



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