Re: Planverfasser


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Abgeschickt von K.D. am 13 Oktober, 2004 um 13:51:41

Antwort auf: Planverfasser von Gauger Tobias am 05 Oktober, 2004 um 11:10:01:

: HALLO
: kann mir jemand sagen ob ich bei einer Dachveränderung (Dachneigung Neu,Firsthöhe bleibt,Kniestockhöhe erhöhe, so das die neue Traufhöhe dem neuen Bebauungsplan entspricht) als Planverfasser hierfür meinen Steifvater als Zimmerer-Meister angeben kann?

: Danke !!!

Da es sich um eine Änderung an einem Wohnhaus handelt, werdet ihr einen sogenannten Bauvorlageberechtigten für euer Bundesland brauchen. (Architekt oder Bauingenieur, der in der jeweiligen Kammer und die Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist)




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