Re: Imbissanhänger


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Maerz, 2009 um 00:53:31

Antwort auf: Re: Imbissanhänger von Louisa am 15 Maerz, 2009 um 20:49:15:

: Hi Frank,

: habe seit 3 Jahren einen rollenden Imbiss der auch öfters auf unserem Grundstück steht. In unregelmässigen Abständen rollen wir zu Festen, Supermarktparkplätzen und Veranstaltungen. Nirgendwo stand er länger als 2 Monate. Wir wurden bis jetzt nie auf einen Bauantrag angesprochen. Warum auch? Hast du denn eine Reisegewerbekarte?
: Wer hat dir das mit dem Bauantrag gesagt? Hast du das schriftlich? Hat sich da jemand vielleicht einen Scherz erlaubt?

: Gruss
: Louisa

Nur weil niemand darauf anspricht, wird es nicht legal ... theoretisch können Sie auch jahrelang ohne Führerschein fahren, dürfen dürfen Sie es dann immer noch nicht.

Die einzelnen Gemeinden behandeln solche Dinge auch unterschiedlich sodass es durchaus vorkommt, dass in der einen Stadt ein solcher Wagen bauordnungsrechtlich (und zu Recht) auf seine Legalität geprüft wird und in der anderen nicht.



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