Abgeschickt von Wolfgang Wagner am 22 Maerz, 2009 um 13:28:45
Hallo,
im Bekanntenkreis ist in Hinblick auf die Bayerische Gemeindeordnung der Begriff "Sanierungsgebiet" diskutiert worden. Dies in Hinblick auf eine mögliche Ausweisung eines Satzungsgebietes zwecks zwingendem Fernwärmeanschluss in einem bestehenden Gebiet.
Die Frage an die Leser wäre, WIE der Begriff "Sanierungsgebiet" genau zu definieren ist.
Herzlichen Dank für die Hilfe
Wolfgang
PS
Sorry - hab den Beitrag nochmal reingestellt nachdem die Betreffzeile nicht in meinem Sinne rüberkam.