Definition der Heizraeume fuer Ba-Wue


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Abgeschickt von Joachim Becker am 23 Maerz, 2009 um 13:53:49

Hallo liebe Leser,

in der Feuerungsverordnung steht, dass Heizraeume mit mehr als 35 kW mit einer Ausgangstuere zu versehen sind. Desweiteren steht der Satz "Je nach der Gesamtnennwaermeleistung sind weitere Ausgaenge erforderlich".
Fuer mich stellt sich nun die Frage ab welcher Nennleistung eine zweite "Fluchtwegtuere" notwendig wird.
(Frueher stand in der Feuerungsverordnung, dass ab 350 kW ein weiterer Ausgang vorzuhalten ist).

Wer kann mir da weiterhelfen?. Im voraus besten Dank.




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