Re: notarieller Vertrag über Grundstücksdienstbarkeit


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Abgeschickt von vnvnantive am 24 Maerz, 2009 um 09:29:35:

Antwort auf: notarieller Vertrag über Grundstücksdienstbarkeit von H.Thauern am 23 Maerz, 2009 um 21:06:32:

So nach dem Motto: Ich hab mich vertan, bei dem ganzen Theater hab ich gar nicht zugehört, war alles nur ein Spaß?

Was hat denn der Notar gesagt?
Üblicherweise können Grunddienstbarkeiten (nur) durch Verzicht des Berechtigten bzw. Einigung beider Beteiligter aufgehoben werden und gerade nicht durch einseitige Erklärung des Verpflichteten.

: Hallo,
: wer kann mir helfen?

: Ist ein notarieller Vertrag über eine "Grundstücksdienstbarkeit" künbar?
: Abschluß dieses Vertrages war der 2-o2-2oo9.

: Danke jetzt schon im voraus für Antwort !!!

: MfG
: H. Thauern





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