Re: Sportanlage


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Abgeschickt von vnvnative am 24 Maerz, 2009 um 09:33:50:

Antwort auf: Sportanlage von Mirio am 23 Maerz, 2009 um 18:26:31:

Zügig zum Rechtsanwalt gehen, sich beraten lassen und ggf. Klage erheben.
Wenn es ein förmlicher Widerspruchsbescheid war, läuft die Frist, die sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt: Ein Monat.
Und in der Tat ist der Schutz gegen sog. Freizeitlärm neuer Sportanlagen ziemlich dicht ausgestaltet, so dass sich die Beratung lohnen dürfte.

: Hallo!

: Wir leben in einem Stadtteil einer großen Stadt. Neben unserem Haus ist angrenzend ein Bach, auf der anderen Seite war bisher nichts. Hier gibt es nur Wohnhäuser, eine Apotheke und eine Eisdiele.
: Jetzt auf einmal will der Eigentümer auf der anderen Seite ein Fussballplatz für einen Verein hinstellen. Bebauungsplan gibts nicht.

: Hätten wir das gewusst hätten wir das Haus nie gekauft. Das wird doch voll laut.

: Widerspruch wurde abgelehnt, was soll man jetzt tun??
:





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