Re: Kostenumsetzung für Spielplatz und Abstellraum


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von vnvnative am 27 Maerz, 2009 um 09:30:11:

Antwort auf: Kostenumsetzung für Spielplatz und Abstellraum von Susan am 26 Maerz, 2009 um 06:57:59:

Vom Bauchgefühl her würde ich das bestätigen. Sonst könnte ich ja auch gleich sonstige teure sicherheitseinrichtungen in der Kalkulation unterschlagen.
Aber wie heißt denn der genaue Wortlaut?
TE = Teilungserklärung?
Was steht denn im KV = Kaufvertrag bzw. Bauträgervertrag?

: Hallo,
: unser Bauträger möchte den Spielplatz sowie den Fahrrad- und KiWa-Abstellraum auf die Eigentümer umlegen. Lt. TE sind behördliche Auflagen von den Eigentümern zu tragen. M.E. handelt es sich jedoch um Gesetzesvorschrift aus der BayBO. Dass die Behörden dies prüfen und fordern stellt für mich keine auf Gemeindeebene behördl. Auflage dar, sondern muss im Kaufpreis enthalten sein. Liege ich falsch?
: Vielen Dank für Eure Infos
: Susan





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]