Re: Hinterlandbebauung, was kann ich dagegen tun?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Maerz, 2009 um 22:43:00

Antwort auf: Hinterlandbebauung, was kann ich dagegen tun? von silberfuchs am 28 Maerz, 2009 um 20:43:57:

: Hallo zusammen,
: hätte mal folgende Frage: Ich wohne seit 10 Jahren in einem 6-Parteien Haus, an dem ein sehr großer Garten angeschlossen ist mit großem Baumbestand (Einzäunung). Ist vonmir im 1.OG über den Balkon einsehbar.
: Nun wurde das Haus verkauft und der Neue Eigentümer möchte eine Hinterlandbebauung durchführen auf einem Grundstück v. 964 qm.
: Laut Expose ist das Grundstück erschlossen, bebaubar nach Bebauungsplan. Bauvorbescheid für 1-Fam-Haus(zweigeschossig) liegt vor.

: Frage...Kann man als Mieter etwas dagegen unternehmen die Bebauung zu verhintern bzw. wo kann man Vorschriften erfahren über Rettungswegbreite o. Zufahrtsbreite, die eingehalten werden muss. Muss die langjährige Nachbarschaft dem zustimmen?

: Info wäre nett!!!
: Schönen abend noch!.

zu den Fragen:
- nein
- in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, Prüfung erfolgt durch die Genehmigungsbehörde
- nein



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