Re: Leitungsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anders Leben am 30 Maerz, 2009 um 14:40:00:

Antwort auf: Leitungsrecht von engel am 28 Maerz, 2009 um 21:16:12:

Wenn es sich um ein Notwegerecht handelt, vielleicht.
Falls das aber auf "freier" Vereinbarung beruht und im Grundbuch entsprechend eingetragen wurde, geht das nur über eine entsprechende Einigung mit dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks.

: Hallo lebe in Brandenburg und habe meinem oberen Nachbar Leistungsrecht für Wasser, Abwasser (Versorgungleitungen)
: gegeben.

: Mein Grundstück ist dadurch 1,50 an meiner Grenze ( 19.00 m) eingeschränkt. Jetzt wurde oben an seiner Strasse gebaut und Wasser- Abwasserleitungen verlegt. Kann ich jetzt irgenwie meinen Nachbarn dazu bekommen sich an seiner Strasse anzuschliesen oder bleibt das Leitungsrecht für immer. Mein Grundstück ist dadurch extrem beeinflusst. Vielen Dank für jeden Tip.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]