Re: Aufforderung zur Beseitigung


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Abgeschickt von Gast am 13 Oktober, 2004 um 14:10:36

Antwort auf: Aufforderung zur Beseitigung von Günter am 06 September, 2004 um 13:17:43:

Hallo Günter,

die Gemeinde kann den Grundstückseigentümer bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Beseitigung der Bäume verpflichten. Soll heißen, die abbrechenden Äste müssten auf den öffentlichen Gehweg (bzw. Verkehrsraum, wenn kein Gehweg an Straße ist) stürzen. Des weiteren muss die Gefahrenlage deutlich erkennbar sein (Todholzanteil, Krankheitsbefall oder dergleichen).
Zuständig für derartige Anordnungen sind jedoch meist die Ornungsämter der Gemeinden und nicht die Bauämter, denn Bäume stellen meines Wissens nach keine Bauwerke dar.

Viel Spaß noch mit den Bäumchen


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