Re: Stegbau Spree oder Havel - mal den Egoismus ausschalten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 01 April, 2009 um 12:31:25

Antwort auf: Stegbau von Harry am 23 Maerz, 2009 um 16:50:03:

: Ist es erlaubt auf einem Privatgrundstück welches an die Spree grenzt einen Bootssteg zu bauen? Mir untersagt es die Wasserbehörde, dabei gibt es entlag der Spree unzählige Stege. Angeblich wird der Hochwasserschutz beeinträchtigt. Kann mir hier jemand etwas dazu sagen? Danke.
: Harry

Antwort: Die Spree ist zwar nicht die Havel, aber hier ist dergleichen auch untersagt. Erstens braucht man eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung.

Sicher gibt es auch bei uns viele Stege und diese illegal. Aber wie will die zuständige Behörde den Eigentümer d.h. Störer feststellen, wenn sie nicht direkt einem Grundstück zugeordnet sind?

Hochwasserschutz kann ich nur bejahen. Da nämlich bei uns grundsätzlich die Wehrgruppe Quitzöbel zur Entlastung des Elbehochwassers gezogen wird, ist es nicht komisch wenn abgerissene und herrenlose Stege im Hochwasser umherschwimmen und die Abläufe, Wehre oder Deiche beschädigen oder verstopfen. Also bitte auch mal an die anderen denken, denen das Wassser im Notfall bis zum Halse steht.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]