Re: eine klassische Frage zum Gartenzaun


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Abgeschickt von Anders Leben am 02 April, 2009 um 08:35:21:

Antwort auf: eine klassische Frage zum Gartenzaun von Dieter P. am 01 April, 2009 um 15:51:17:

Schauen Sie evtl. mal in das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes, in NRW z.B. § 36.
Bauchgefühl: Wenn Sie das so lange geduldet haben, sind etwaige Beseitigungsrechte verwirkt.
Evtl. können Sie aber (auf Ihre Kosten) eine neue und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Einfiedung errichten - am besten im Einvernehmen mit Ihrem Nachbarn.

: Hallo,

: ich habe eine Frage zum Gartenzaun. Wir haben seit Jahrzehnten ein Baugrundstück und natürlich auch einen Nachbarn mit Gartenzaun.
: Vor vielen vielen Jahren hat der Nachbar den Zaun zu weit auf unser Grundstück gesetzt, was wir aber geduldet haben, da es uns nicht weiter gestört hat. Nächstes Jahr wollen wir das Grundstück bebauen und würden uns dann natürlich freuen, wenn wir die ganze Größe unseres Grundstücks zur Gartengestaltung nutzen könnten.
: Kann ich vom Nachbarn nun erwarten, dass er den Gartenzaun abbaut und versetzt? Oder muss ich den Zaun nun auf ewig dulden, weil ich ihn schon eine halbe Ewigkeit geduldet habe?
: Vielleicht hilft es zur Beurteilung noch zu erwähnen, dass ein Versetzen des Zaunes tatsächlich nur zu unserer Gartengestaltung wäre. Das Haus können wir auch mit falsch gesetztem Gartenzaun bauen. Ich glaube das hat dann etwas mit Verhältnismäßigkeit zu tun, oder so.

: Dieter





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