2 Fragen zum Bebauungsplan


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Abgeschickt von Lisa am 03 April, 2009 um 12:19:11:

Bei Nachfrage bei meiner Gemeinde konnte man mir keine Antwort geben, bzw. man hat sich herausgeredet (sehr kompliziert, rechtliche Frage, keine Ahnung....) nun meine Fragen an Sie:
Frage 1: Der Bebauungsplan meiner Gemeinde verweist öfter auf die Bauyerische Bauordnung. Der B-Plan ist von 1987. Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich der Bebauungsplan auf die für 1987 gültige Fassung der BayBO bezieht?
Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes steht: von planungsrechtlichen Festsetzungen werden nur mit Zustimmung der Gemeinde vom Landratsamt erteilt, wenn die Voraussetzungen nach Art. 72 BayBO gegeben sind. Kann mir die Gemeinde trotzdem die Zustimmung verweigern, wenn Art. 72 BayBo erfüllt sind.
Frage 2: Ich habe eine Befreiung beantragt(Einfriedung). Wie lange hat die Gemeinde Zeit mir die Genehmigung/Ablehnung zuzustellen?



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