Re: Verzögerung Bezugsfertigkeit


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Abgeschickt von K.D. am 13 Oktober, 2004 um 15:01:47

Antwort auf: Verzögerung Bezugsfertigkeit von Alex am 04 Oktober, 2004 um 10:39:11:

: In meinem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung ist eine Bezugsfertigkeit zum 30.09.2004 zugesichert. Diese Fertigstellung verzögert sich nun bis voraussichtlich 15.12.2004. Kann ich vom Bauträger Entschädigung für zusätzlich Mitkosten verlangen??


Eigentlich ja. Anspruchsgrundlage ist § 286 (1) BGB. Zu prüfen ist, ob der BAuträger in Verzug geraten ist. Da ein Termin vorgegeben wurde, ist m.E. der Verzug eingetreten

Schau mal hier: (Einfach googeln)
BGH, Urt. v. 20.1.2000 - VII ZR 224/98
Ist für die Übergabe ein Termin vereinbart, gerät der Bauträger in Verzug, wenn er bis zu dem Termin die Mängel nicht beseitigt hat. Er kann sich dann nicht darauf berufen, daß der Erwerber die letzte Rate nicht gezahlt hat.




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