Re: Altbausanierung aber das Amt spielt nicht mit


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 April, 2009 um 21:26:25

Antwort auf: Altbausanierung aber das Amt spielt nicht mit von Sofia Stamatakis am 08 April, 2009 um 07:06:26:

: Hallo,
: wir möchten ein bestehend Gaube erweitern bzw. vergrößern und dann als Wohnraum nutzen. Hindergrund ist in erster Linie die Sanierung (Energie sparen). Der Raum wird zur Zeit auch schon als Wohnraum (Büro) genutzt und hat eine Innenhöhe von 2,00m. Das Amt lehnt aber die Genehmigung ab, weil die lichte Raumhöhe von 2,20m über mindestens der Hälfte der Grundfläche, nicht, gegeben ist. Des weiteren würde sich dabei das gesamte Gebäude von einem Gebäude, geringer Höhe, auf ein Gebäude mit nicht geringer Höhe ändern, und somit zusätzliche Brandschutzanforderung erforderlich machen?? Die Baugenehmigung geht nur durch wenn dieser Raum dann als Abstellraum oder Speicher genutzt würde, was natürlich keine Sinn macht. Hat jemand einen Tipp wie man das umgebogen bekommt?

Ideen? ... na klar:
- Dach erhöhen (gleichbedeutend einer Neuerrichtung des Daches), sodass die Anforderungen an Aufenthaltsräume (z. B. §48 BauO NRW) erfüllt sind
- Brandschutzanforderungen erfüllen
- vorauss. Rettungswege ertüchtigen
- Kompensationen überdenken (Brandmeldeanlage oder ähnliches)

Vor allen Dingen aber die Gebäudeversicherung wegen der bereits vorgenommenen illegalen Nutzung des Dachraumes befragen und Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit in die Haftung mit aufnehmen lassen. Könnte im Schadensfall interessante Konsequenzen haben.

siehe auch: http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html



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