Re: Definition Mischgebiet


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 April, 2009 um 15:01:17:

Antwort auf: Definition Mischgebiet von DocPille am 09 April, 2009 um 12:55:05:

Das, was Sie beschreiben, wäre wahrscheinlich eher ein Dorfgebiet (MD), kein MI.

Die genaue Definition finden Sie in der Baunutzungsverordnung (§ 6 BauNVO). Im Wesentlichen ist ein Mischgebiet durch ein verhältnismäßig ausgewogenes Verhältnis von Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.


: Wie definiert sich der Begriff "Mischgebiet", hinsichtlich des Baurechtes? Handelt es sich z.B.: bei einem Dorf, in dem sich neben Wohnhäusern auch landwirtschaftliche Betriebe befinden, bereits um ein solches oder nicht?
: Welche Einschränkungen beinhaltet ein sogenanntes Mischgebiet hinsichtlich der innerörtlichen Bebauung?

: Vielen Dank im Voraus!





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