Re: Versiegelte Fläche in BW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 April, 2009 um 22:00:18

Antwort auf: Versiegelte Fläche in BW von Uwe Ehrhardt am 11 April, 2009 um 18:54:31:

: Ich möchte gerne auf meinem Grundstück einen WW-Stell-
: platz einrichten. Auf Nachfrage beim Bauamt sagte mit der freundliche Sachbearbeiter der Anteil der versiegelten Fläche an der Gesamtgrundstücksfläche würde überschritten. Diese Regelung ist mir neu. Dann die Stadt ihr Veto einlegen? Wie kann ich den Stellplatz
: gestalten damit ich unter der Vorgabe bleibe?

: Vielen Dank für eure Mithilfe!
: Gruß
: Uwe

Der Anteil an zulässiger versiegelter Fläche richtet sich nach den Festsetzungen im B-Plan (GRZ) und der hierzu geltenden BauNVO, die auch aus dem B-Plan entnommen oder bei der Behörde angefragt werden kann.

Bei Überschreitungen sind Befreiungen möglich. Die Zustimmung dazu ist jedoch einzelfallbezogen und Ermessensache der zuständigen Behörde. Bei bereits vorhandenen Abweichungen von den Festsetzungen im Bebauunsplangebiet kann man sich ggf. auf diese exemplarischen Fälle beziehen und eine Befreiung durchsetzen.



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