Re: Änderungsantrag wegen abweichender Außenmaße zu bestehender Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 April, 2009 um 18:13:13

Antwort auf: Änderungsantrag wegen abweichender Außenmaße zu bestehender Baugenehmigung von Andrea am 12 April, 2009 um 17:34:25:

: Hallo,
: wir haben vor dieses Jahr zu bauen und haben ein Grundstück erworben, auf dem eine bestehende Baugenehmigung für ein geplantes Haus besteht. Es handelt sich hier um ein E+1 Einfamilienhaus mit Carport und Garage und Keller.
: Unser geplantes Objekt hat keinen Keller, und kein volles 1-Geschoss sondern nur Dachgeschoss und statt Garage und Carport sind 2 Stellplätze an der selben Stelle geplant. Außerdem weichen die Außenmaße an der Längsseite um 1m mehr ab und an der Breitseite um 63cm mehr ab.
: Ist es nötig hier einen ganz neuen Bauantrag über die Gemeinde an das Landratsamt zu stellen oder reicht hier ein Änderungsantrag?
: Wenn ja, wie gehe ich hier am besten vor?
: Da der Bauaufwand geringer ist, müsste es doch reichen, einen Änderungsantrag genehmigen zu lassen? Mit welchem finanziellen und zeitlichen Aufwand muss ich hier rechnen?

: Viele Grüße
: Andrea

Ob Änderung oder neuer Antrag hängt vom Rechtsstatus der bestehenden Genehmigung ab. Es sind für beides vollständige Bauvorlagen, Lagepläne, Nachweise, Statik usw. erforderlich. Ob sich der Aufwand erhöht oder reduziert ist dabei unerheblich. Aussagen zu Kosten können nur unter Berücksichtigung des Objektes selbst und der konkreten Situation vor Ort fundiert gemacht werden.



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