Dienstbarkeitsbestellung für Sichtdreieck


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Abgeschickt von Oliver am 13 April, 2009 um 08:52:30

Es soll ein Einfamilienhaus erstellt werden. Es existiert ein Bebauungsplan, jedoch wird von diesem geringfügig abgewichen, weshalb ein Bauantrag gestellt werden muss. In dem Bebauungsplan ist das sogenannte Sichtdreieck eindeutig geregelt von dem auch im Bauantrag nicht abgewichen wird. Die Baugenehmigungbehörde verlangt nun eine Dienstbarkeitsbestellung für das Sichtdreieck. (Eintrag ins Grundbuch) Ist dies generell üblich?



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