neue Baulast erforderlich bei Abriss von Garagen


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Abgeschickt von Sammy am 13 April, 2009 um 10:03:46

Als Stolzer Besitzer eines Garagenhofes (Grundstück 2. Reihe) habe ich eine Zuwegungsbaulast (allgemein)und eine Grunddienstbarkeit für Garagen und Leitungsversorgung. Der Garagenhof soll abgerissen werden und neu bebaut. Die Baubehörde verlangt die gleiche Zuwegungsbaulast nochmal, weil es sich um ein neues Gebäude handelt. Kennt jemand Urteile oder hat sonst eine Idee ? Der Nachbar will nicht mehr unterschreiben..




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