untersch. Grumdstückshöhe, von wo wird gemessen?


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Abgeschickt von rold am 13 April, 2009 um 20:11:15

zwei Grundstücke in Baden Württemberg liegen auf unterschiedlicher Höhe da das eine Grundstück vor vielen Jahren aufgeschüttet wurde. Nun wurde hier ein Haus errichtet. Das rundstück zum Nachbar wurde mit Winklsteinen, ca. 1m Höhe, abgegrenzt. Auf diese Steine errichtet der neue Hausbesitzer ein Holzschopf. Dieser darf m.W. lt. LBO BW 3m Höhe haben, die Fläche der Rückwand jedoch 25 m² nicht überschreuten. Werden die 3m Höhe von dessen Grundstück oder vom niedrigeren Grundstück des NAchbarn gemessen? Zählen zu den 25 m² die winkelsteine hinzu oder nur das Holzlager? Gibt es bzgl. Länge was zu beachten? Kann der Hasbeitzer theoretisch also mit 1m Abstand zueinander einen weiteren Schopf errrichten um die 25m² jeweils einzuhalten oder werden beide Lager zusammen betrachtet?
Vielen Dank!



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