Abgeschickt von Stefan am 14 April, 2009 um 16:49:02
Antwort auf: Re: Bundesland angeben von K.D. am 08 Februar, 2008 um 07:52:49:
ist das genauso in NRW?
: : : : Hallo,und Entschuldigung.
: : die Anfrage bezieht sich auf das Land Rheinland Pfalz.
: : : : unser Nachbar hat einen Bretterzaun neu auf der Grundstücksgrenze erichtet ca. 2 Meter hoch.
: : : : Wie hoch darf der Zaun sein?
: : : : Danke.
: :
: : : Bitte das Bundesland angeben. Die zulässige Höhe ist aber nach den Bauordnungen der meisten Länder 2 m.
: Antwort:
: Nach § 62 Abs. 1 Nr. 6 a BauO sind Einfriedungen außer im Außenbereich baugenehmigungsfrei.
: Sie sind aber nach § 8 Abs. 8 BauO nur bis zu 2m Höhe an der Grundstücksgrenze zulässig.