Wir hoch darf uns er Sichtschutzzaun (Schilfmatten,Berlin) sein?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Familie P am 16 April, 2009 um 20:34:18

Wir haben vor kurzem ein Haus auf einem Hammergrundstück in Berlin - Lankwitz gebaut. Es besteht zur Zeit ein Maschendrahtzaun, der ca. 1,25-1,50 m hoch ist und unser Grundstück einfriedet. Da 4 Nachbargrundstücke an unser Grundstück angrenzen und wir ein wenig auf dem "Präsentierteller" stehen, möchten wir gerne den bestehenden Maschendrahtzaun durch Schilfmatten-Sichtschutzzaun ergänzen. Wir hatten vor, den ca. 1,80 m hohen Sichtschutz mit Draht am bestehenden Zaun zu befestigen. Ist dies rein rechtlich möglich? Und gibt es hierzu bestehende Rechte bzw. Gesetze? Das Berliner Nachbarschaftsrecht gibt hierzu relativ wenig Informationen. Wir bedanken uns im Voraus für nützliche Infos. MfG



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]