Re: Dachabstand zur Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von vnvnative am 20 April, 2009 um 08:24:00:

Antwort auf: Dachabstand zur Grundstücksgrenze von Karl am 18 April, 2009 um 04:15:44:

Der Grenzabstand gilt für das Gebäude - und alles, was dazu gehört. Dächer gehören üblicherweise zu einem Gebäude und deshalb ist der Abstand des Dachüberstandes maßgeblich.
Das wird auch von Architekten sehr gern übersehen, war aber schon im Sachsenspiegel so ;-)

: Hallo,
: wir planen gerade einen Neubau (in Niedersachsen) und hätten gerne vorab gewusst, ob wir mit Wand, oder mit dem Dachüberstand 3m von der Grenze bleiben müssen?
: Vielen Dank für Eure Antworten.
: Gruß
: Karl




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