Abgeschickt von Susanne am 21 April, 2009 um 11:07:35
Wir haben ein Grundstück in zweiter Reihe gekauft und haben ein im Grundbuch festgelegtes Wegerecht über das vordere Grundstück. Im Vertrag steht nur drin, dass die Unterhalts-/Erhaltungskosten der Zufahrt von beiden Parteien zu je 50% zu tragen sind. Über die Erstellung des Pflasters steht allerdings nichts im Vertrag. Wer trägt die Kosten für die Pflasterung?