Geht noch schlimmer: Gartenhausbau meines Nachbarn


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Abgeschickt von K.D. am 21 April, 2009 um 12:05:44

Antwort auf: Re: Gartenhausbau meines Nachbarn von Hans am 17 April, 2009 um 12:38:31:

: : Sehr geehrte Damen u. Herren,

: : Ein Nachbar ist im Begriff ein genehmungsfreies Garten
: : haus zuerrichten,um Fahrräder abzustellen. Das Haus ist von der Grenze 3 m entfernt, er will einen Meter Abstand halten auf seinem Grundstück. Es werden durch diesen Bau im Erdgeschoss ein komplettes Fenster von 2 m Breite abgedeckt, und darüber das Wohnzimmerfenster mit einer ganztollen Aussicht ausgestattet. Wahrscheinlich läuft das in unserem Baurecht ( unter einer super Wohnqualität). Gibt es denn hier gar keine Möglichkeit solch einer Sache entgegen zuwirken. denn es gebe andere stellen ohne dass ein nachbar belästigt wäre solch ein haus zuerrichten.
: : Die Anwort der Stadt ist er kann es da hinstellen.
: : Für eine Anwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Antwort:
Vermutlich werden die Abstandflächen nach der Landesbauordnung eingehalten. In den meisten Bundesländern sind Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume auch direkt an den Grundstücksgrenzen zulässig und zwar bis 9 m Länge und 3 m Höhe. Also hätte auch schlimmer kommen können, statt des Fahrradschuppens hätten es auch 27 qm Garagenwand sein können.

Und seien Sie mal ehrlich, wenn Sie bauen würden, würden doch Sie auch so bauen wie es IHNEN paßt, wenn das Gesetz es zuläßt, oder?




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