Re: Denkmalschutz


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Abgeschickt von Anders Leben am 21 April, 2009 um 17:35:08:

Antwort auf: Denkmalschutz von Mohr am 21 April, 2009 um 17:10:39:

Wenn sich herausstellt, dass das Gebäude tatsächlich nicht (mehr) denkmalwert ist, ist das rechtlich möglich. Allerdings müßten Sie dazu entsprechende neue Tatsachen nachweisen bzw. zumindest belegen, dass die seinerzeitige Entscheidung objektiv falsch war (hierfür gelten u.U. auch noch zusätzliche Fristen).
Da Sie nichts dergleichen erwähnen, gehe ich davon aus, dass Sie dazu auch nichts vortragen können - und dann würde die Antwort "Nein" lauten.

: Wir haben ein Denkmalgeschütztes Wohngebäude.
: Ist es möglich den Denkmalschutz wieder aufzuheben?
: Vielen Dank für Eure Antworten.





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