Re: Denkmalschutz


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Abgeschickt von Bauassessor am 21 April, 2009 um 17:35:42:

Antwort auf: Denkmalschutz von Mohr am 21 April, 2009 um 17:10:39:

Hallo,

in welchem Bundesland leben Sie? Das Denkmalrecht ist Länderrecht und daher unterschiedlich geregelt. In NRW kann man m.W. nur dann von der Denkmalliste entfernt werden, wenn das Gebäude nicht mehr denkmalschutzwürdig ist oder aber wenn der Denkmalschutz eine so hohe Belastung für den Eigentümer darstellt, dass eine Nutzung des Gebäudes unrealistisch ist.

Der Begriff der Nutzung ist hier aber sehr weit gefasst - und betrifft sich nicht nur an Sie als Eigentümer, sondern ggf. auch durch einen anderen, neuen Eigentümer. Sie hätten in einem solchen Fall lediglich die Möglichkeit, ein Übernahmeverlangen zu äußern, d.h. die Bitte, das Gebäude an die Denkmalschutzbehörde bzw. einen anderen Investoren abzutreten, weil Sie sich die Nutzung nicht mehr leisten zu können.

Das sind aber eher hypothetische Fälle. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt auf mit ihrer Denkmalschutzbehörde vor Ort (bei der Gemeinde oder beim Kreis).


: Wir haben ein Denkmalgeschütztes Wohngebäude.
: Ist es möglich den Denkmalschutz wieder aufzuheben?
: Vielen Dank für Eure Antworten.





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